Die Vignetten wurden von Professor Kleukens entworfen. Die Wertzeichen wurden im Buchdruckverfahren auf sämischen Papier in Bögen zu je 100 Exemplaren von der Druckerei Osterrieth in Frankfurt am Main hergestellt. Die halbamtlichen Marken wurden am 8. Juni 1912 (10 Pfennig) und am 11. Juni 1912 (20 Pfennig) sowie am 17. Juni 1912 (30 Pfennig) ausgegeben. Die Flugpostmarken sind mit einer Linienzähnung 11 ½ versehen. Bei der Linienzähnung wird ein Zähnungsmesser in regelmäßigen Abständen zunächst waagerecht und dann senkrecht durch die Markenbogen gestochen. Die Maßeinheit für die Zähnung ist die Anzahl der Zähnungslöcher (nicht der Zähne!) auf 2 cm Markenlänge und kann über entsprechende Schablonenschlüssel bestimmt werden.
AuflagenName | Stück | Katalog |
10 Pfennig | 497.000 Stück | Michel-Nr. I; Sieger-Nr. 10 |
20 Pfennig | 194.000 Stück | Michel-Nr. II; Sieger-Nr. 11 |
30 Pfennig | 100.000 Stück | Michel-Nr. III; Sieger-Nr. 12 |
Das Porto deckte die Luftschiffbeförderung ab, welche zunächst mit einheitlich 30 Pfennig geplant war, aber tatsächlich bis auf eine Ausnahme auf 10 Pfennig herabgesetzt wurde. Die Marke zu 20 Pfennig verkörperte einen entsprechenden Spendenanteil.
Ürsprünglich geplant war der Aufdruck auf 100er Bögen der in orange gedruckten 10 Pf. Flugpostmarke - des Flugzeugnames wegen - in gelb. Ausgeführt an einem Bogen, erfolgte wegen schlechter Sichtbarkeit auf orange die Änderung der Aufdruckfarbe von gelb auf blau. Daraufhin wurde, der Erstbogen mit 100x Gelb-Aufdruck nochmals und 299 noch unbedruckter 100er-Bögen mit blauem "1M/Gelber Hund" Aufdruck versehen.
Ab dem vorletzten Veranstaltungstag am 22. Juni 1912 wurden schließlich noch Marken mit schwarzem E. EL. P. Aufdruck verausgabt.
Name | Stück | Katalog |
1 Mark | 30.000 Stück | Michel-Nr. IV; Sieger-Nr. 13 |
10 Pfennig | 3.000 Stück | Michel-Nr. V; Sieger-Nr. 14 |
20 Pfennig | 6.000 Stück | Michel-Nr. VI; Sieger-Nr. 15 |
1 Mark beinhaltete die Portostufe für die Beförderung mit dem Postflugzeug. Die E. EL. P. Aufdruckmarken waren für ein Preisausschreiben des Veranstalters vorgesehen, wurden jedoch auch für Karten mit abweichenden Adressaten verwendet.
Da die Reichspost keinen extra Profit aus der Wohltätigkeitsaktion ziehen wollte, mussten die Karten zudem nur mit dem üblichem Reichspostporto, das heißt für Adressen im Inland mit 5 Pfennig und dem Ausland mit 10 Pfennig freigemacht werden. Dies war deshalb erforderlich, weil die Karten auf dem Landwege angeliefert und nach dem Lufttransport anschließend durch die Reichspost an den jeweiligen Adressaten zugestellt werden mussten. Weitere Einzelheiten sind der weiter unten stehenden Rubrik Tarife zu entnehmen.