Stempel

Sonderstempel

Unverzichtbar sind die anlässlich der Veranstaltung extra produzierten Sonderstempel. Die amtlichen Flugpoststempel wurden von der Firma Gleichmann in Berlin auf Kosten des Veranstalters hergestellt, das heißt, die Stempelhoheit lag nicht etwa beim Veranstalter, sondern bei der Kaiserlichen Reichspost. Die Stempel wurden als Einkreisstempel von 39 mm Durchmesser ausgeführt. Enthalten ist eine stilisierte Blume, welche wohl an die vorherigen Blumentage erinnern sollte.

Die Stempel Darmstadt unterscheiden sich noch in den Typ I (mit 9,7 mm Strichlänge unter dem Datum) bzw. in den Typ II (11,25 mm Strichlänge). Dieser Stempel auf den Belegen verkörperte die Garantie, dass ein Teil der Beförderung auf dem Luftwege stattgefunden hat.

Bordstempel (zusätzlich auf der Karte)

Dem passionierten Zeppelinsammler ist es selbstverständlich bekannt, dass die Karten (nicht die Briefmarke selbst) mit privatem Bordstempel versehen wurden. Dieser Vorgang war im Jahre 1912, vor der offiziellen Einrichtung der späteren so genannten Postbetriebsstellen in den Zeppelinkabinen, noch nicht ganz so geläufig wie in der Folgezeit der Zeppelinepoche bis ins Katastrophenjahr 1937 (LZ 129 Hindenburg verbrannte am 6. Mai 1937 in Nordamerika beim Landeanflug auf den New Yorker Luftschiffflughafen Lakehurst). Dieser Stempel wurde an Bord des Luftschiffes (manchmal auch nachträglich) zur Kennzeichnung an Bord geschriebener oder aufgelieferter Post angebracht, hatte demnach keinen Entwertungs- sondern lediglich Dokumentationscharakter.

Einige wenige Exemplare mit zusätzlichem Bordstempel existieren auch von der Flugpost am Rhein und Main. Bislang bekannt geworden sind Kombinationen mit Sonderstempel Darmstadt, Frankfurt am Main sowie Worms. Diese absolute Ausnahme stellt jeweils eine Rarität dar. Von den Bordstempeln existieren zwei verschiedene Typen. Obwohl hierzu teilweise auch Atteste der zuständigen Briefmarken­verbandsprüfer vorliegen, gibt es zu dieser Verwendung auch kritische Stimmen mit nicht ganz von der Hand zu weisenden Argumenten.

Flugpostkarte mit zusätzlichem Bordstempel
Flugpostkarte mit zusätzlichem Bordstempel

Verwendungs&dhy;zeitraum - Flugpost&dhy;stempel&dhy;daten

Aus der Anweisung der Kaiserlichen Ober-Postdirektion Darmstadt vom 07. Juni 1912 an die Postämter in Darmstadt, Offenbach, Mainz und Worms geht klar hervor, dass das erste Verwendungsdatum des Sonderstempels der 12. Juni 1912 sein musste, gleichgültig ob die Postkarten am 09., 10., 11. oder 12. Juni eingeliefert wurden. Deshalb existiert vom Ersttag in diesen Städten eine relativ hohe Auflage (Bewertung). Die Kaiserliche Ober- Postdirektion Frankfurt am Main gab keine derartige Anweisung. Deshalb wurde der Sonderstempel in Frankfurt am Main vom 10. Juni an jeweils mit dem gültigen Datum verwendet. Ein Stempelabdruck Frankfurt am Main vom 09. Juni 1912 ist auf einer Postkarte bekannt, deren Absender jedoch der Hersteller des Stempels ist. Hieraus lässt sich ableiten, dass der 09. Juni kein echtes Verwendungsdatum ist.

Bekannt geworden ist jedoch eine Garnitur Musterabschläge mit Datum 09.6.12 (bzw. für Worms als Stempelfehler 06.9.12). Von Darmstadt existieren Karten mit Stempeldatum 10.6.12.

Um missbräuchliche Verwendung zu vermeiden, mussten die Stempel mit Ablauf der Veranstaltung, also am 24. Juni 1912 wieder vernichtet werden. Das letzte Verwendungsdatum ist mithin der 23. Juni 1912.

Stempelverbotskarten

Den Postaufgabe-Sonderstempel sollte laut Anordnung des Reichspostamtes in Berlin nur die Reichspostmarke erhalten, die so genannte Luftmarke dagegen hatte, da sie eine private Ausgabe war, unentwertet zu bleiben. Aus Unachtsamkeit wurde diese Weisung von den Ober- Postdirektionen Frankfurt und Darmstadt so nicht weitergeben. In der Verfügung der Kaiserlichen Ober-Postdirektion Darmstadt vom Freitag, dem 07. Juni 1912 wurden die Kaiserlichen Postämter Darmstadt 1, Offenbach, Mainz 1, sowie Worms u.a. wie folgt angewiesen:

[...] Die mit den von der Zentrale als Luftpostkarten gekennzeichneten offiziellen Wohltätigkeits- Postkarten sind bei jeder Kastenleerung auszusondern, zu zählen und mit dem Sonderstempel sowohl auf dem Postwertzeichen als auch auf der Luftmarke deutlich zu bedrucken. [...]"

Daraufhin erhielt die Kaiserliche Ober-Postdirektion Frankfurt am Main vom Reichspostamt Berlin am 14. Juni 1912 folgendes Telegramm:

„Wie in Erfahrung gebracht, wird in Darmstadt private Luftpostmarke auf Karten der Postkarten­woche mit amtlichen Aufgabestempel bedruckt. Falls diese unzulässige Abstempelung auch dort stattfindet, sofort einstellen."

Die telegrafische Rückantwort vom 16. Juni 1912 lautete:

"Damit wird der ganze Zweck wohltätiger Bestrebungen lahm gelegt. Da das Verfahren bereits 1 Woche besteht, wird weitere Genehmigung desselben beantragt. [...]"

Diesem Antrag wurde sodann entsprochen. Der telegrafische Schriftwechsel mit dem Reichspostamt hatte zur Folge, dass die Flugmarken auf den Karten am 14. und 15. Juni 1912 teilweise nicht gestempelt wurden. Es war auch möglich, dass bei späterer Vorlage der Karten die jeweilige Flugmarke nachgestempelt wurde. Etliche dieser Karten sind deshalb einige Tage später bezüglich der Flugpostmarke nachentwertet worden. Daher gibt es Karten, deren beide Stempel im Datum (bei der Flugmarke später) oder gar im Ort unterschiedlich sind. Hierbei handelt es sich um besonders begehrte Sammlerstücke. Zuzustimmen ist der Meinung, dass vom Standpunkt des Briefmarkensammlers die Luftmarken erst durch den postamtlichen Aufgabestempel voll sammelfähig und begehrenswert wurden.

Der Vollständigkeit sei erwähnt, dass auch aus anderen Gründen in Frankfurt bereits ab 10. Juni 1912 als nicht flugpostbeförderungswürdig (z.B. gewöhnliche Postkarten) bestimmten Postbelege als Stempelverbotskarten bezeichnet werden.

Stempelverbotskarte Offenbach 15.06.1912

Stempelfehler

Natürlich sind im Eifer des Gefechts auch Fehler aufgetreten, die auf menschliches Versagen zurückzuführen sind und teilweise sehr gesuchte Unikate darstellen. Beispielsweise fehlen Daten oder es liegen diesbezügliche Verwechslungen vor. Diese sind überwiegend aus Darmstadt und Mainz bekannt. Bekannt aus Darmstadt sind 2 Exemplare mit Stempeldatum 21.12.6 (anstatt 21.6.12).

Stempel-Vorkommen

Nach Schätzungen tragen von den beförderten Belegen folgende Stempelabschläge (ingesamt 460.700):

Stempel absolut relativ
Darmstadt Typ I und II 189.000 41%
Frankfurt 133.600 29%
Mainz 64.500 14%
Offenbach 36.800 8%
Worms 36.800 8%

Eine vollständige Garnitur der Michel-Nr. I bis VI lässt sich nur für die Stempel Darmstadt und Mainz zusammenstellen. Dies liegt an der seltenen Verwendung der 10 Pfennig E. EL. P. Marken.